Mezzanine Finanzierung

MEZZANINE FINANZIERUNG

Als Eigenkapital werden alle finanziellen Mittel bezeichnet, die dem oder den Eigentümer(n) eines Unternehmens zuzuordnen sind. Kernmerkmal von Eigenkapital ist, dass es dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung steht und auch nicht zurückbezahlt werden muss. Hybridkapital oder auch mezzanine Finanzierungen weisen sowohl Eigenschaften von Fremd- als auch Eigenkapital auf.

NACHRANGDARLEHEN (HYBRID)

Zielgruppe:

  • Unternehmen mit Finanzierungsbedarf

Kurzbeschreibung/Grundaussage:

 

  • Darlehen, die im Insolvenzfalle nach Bedienung aller anderen Verbindlichkeiten bedient werden

 

Relevanz:

  • Je nach Ausgestaltung EK Charakter
  • Planbarkeit von Zins und Tilgungen
  • Kein Mitspracherecht des Darlehensgebers
Bei nachrangigen oder auch partiarischen Darlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei denen der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Kapital für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt und im Gegenzug die Rückzahlung und eine Verzinsung erwartet. Nachrangig bedeutet in diesem Fall, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zuerst die Forderungen von anderen Gläuberiger (zB Banken oder Lieferanten) bedient werden. Nachrangarlehen werden in der Regel nicht besichert und bieten aufgrund eines höheren Risikos (=Ausfallwahrscheinlichkeit) auch höhere Zinsen. 

    STILLE BETEILIGUNG (HYBRID)

    Zielgruppe:

    • Unternehmen mit Finanzierungsbedarf, das sich mit mezzaninen Finanzierungsinstrumenten Kapital beschaffen will

    Kurzbeschreibung/Grundaussage:

    • Stiller Gesellschafter beteiligt sich mit Einlage am Unternehmen
    • Gewinnbeteiligung unbegrenzt, Verlustbeteiligung idR auf Höhe der Einlage begrenzt
    • Keine Eintragung in Firmenbuch/Handelsregister o.ä.

    Relevanz:

    • starke Beteiligung an Gewinnen des Unternehmens
    Stille Beteiligung eignen sich für Unternehmen, die sich über Dritte finanzieren, jedoch keine (weiteren) Gesellschafter aufnehmen möchten. 

    Stille Gesellschaftsbeteiligungen sind in der Regel so ausgestaltet, dass dem stillen Gesellschafter kein Entscheidungs- und Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden. Weiter tritt er nicht in der Öffentlichkeit auf (=“still“) und ist auch nicht im Firmenbuch/ Handelsregister o.ä. eingetragen. 

    Bei gewinnen des Unternehmens steht dem stillen Gesellschafter ein vereinbarter Anteil am Gewinn zu; bei Verlusten haftet er jedoch nur in Höhe der erbrachten Einlage. 

      GENUSSRECHTE (HYBRID)

      Zielgruppe:

      • Unternehmen mit Finanzierungsbedarf, das sich mit mezzaninen Finanzierungsinstrumenten Kapital beschaffen will

      Kurzbeschreibung/Grundaussage:

      • Genussrecht ist ein Wertpapier, das Gläubiger am Gewinn von Unternehmen beteiligt

      Relevanz:

      • starke Beteiligung an Gewinnen des Unternehmens 
      • im Insolvenzfall gegenüber Aktien begünstigt
      Genussrechte bezeichnen Wertpapiere, bei denen der Inhaber das Recht erwirbt, an den jährlichen Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn zu partizipieren. Ein Stimmrecht wird hierbei nicht erworben. Der Verlust ist in der Regel auf Höhe der Einlage beschränkt.

        "Frei das Auge, klar der Wille, ganz die Tat."

        Franz Czerweny von Arland, Industrieller und Unternehmer

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